Dass eine Interne Revision ihre Prüfungsberichte gegenüber der Bankenaufsicht auf Anforderung offenzulegen hat, kann schnell dazu führen, dass sie zwischen zwei Stühlen sitzt. Entweder läuft sie Gefahr, gegenüber der Bank und dem Vorstand als „Petze“ dazustehen, wenn sie alles aufschreibt, oder sie riskiert, etwas nicht thematisiert zu haben, was dann zu einer Rüge durch die Aufsicht bzw. im Extremfall zur Einstufung als „nicht funktionsfähig“ führen kann.
Ein Revisionsleiter aus Bayern hat mir von einer Lösung aus eigener Erfahrung berichtet, die dieses Dilemma beseitigt. Er wurde von der Bankenaufsicht vor seinem Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise gelobt, die dazu führte, dass der Vorstand ihn seither nie mehr der Kategorie „Petze“ zugeordnet hat. Ganz im Gegenteil. Der Vorstand zählte von da an sehr auf die Meinung der Internen Revision.
Schritt 1: Schreiben Sie alles in Ihre Berichte.
Schritt 2: Erkennen Sie, ob die Bankenaufsicht mit der Arbeit der Internen Revision zufrieden ist.
Schritt 3: Sollte das so sein, bitten Sie die Bankenaufsicht, dies in der Ergebnisbesprechung mit dem Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise zu formulieren.
Wie? Na das hören Sie im Podcast.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören, viel Erfolg beim Ausprobieren und erfolgreiche Prüfungsprozesse!