Wie Sie wissen, fordern die IIA Standards eine zeitnahe Berichterstattung.
Der Standard 2420 Qualität der Berichterstattung lautet, wie folgt:
„Revisionsberichte müssen richtig, objektiv, klar, prägnant, konstruktiv und vollständig sein und zeitnah erstellt werden.“
Die Erläuterung führt aus:
„Zeitnahe Berichte sind abhängig von der Problemstellung zweckdienlich und rechtzeitig, sodass das Management angemessene Maßnahmen ergreifen kann.“
Auch in den MaRisk wird eine zeitnahe Berichterstattung gefordert.
Unter BT 2.4 Tz. 1 Berichtspflicht der MaRisk heißt es:
„Über jede Prüfung muss von der Internen Revision zeitnah ein schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich den fachlich zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt werden.“
Aus der Prüfungspraxis der Bankenaufsicht geht hervor, dass zeitnah als zwei, spätestens drei Wochen nach Ende der Prüfung ausgelegt wird.
Diese zeitnahe Berichterstattung unterliegt einigen Herausforderungen. Denn wenn die Revisionsprozesse nicht intelligent konzipiert und gut aufeinander abgestimmt sind, kann sich die Berichterstattung erheblich herauszögern.
In diesem Podcast teile ich mit Ihnen meine Strategien und Erfahrungen, wie Sie eine zeitnahe Berichterstattung erreichen können.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern