Hier geht es um brauchbare Illegalitäten und Höchstleister-Inseln.
Moment! Wie kann eine Interne Revisorin – geschweige denn die Leiterin einer Konzernrevision – von brauchbaren Illegalitäten sprechen?
Ich kann Ihnen versichern, Sie haben sich nicht verlesen!
Als ich diesen Begriff „brauchbare Illegalität“, der auf den Soziologen Niklas Luhmann zurückgeht, zum ersten Mal in einem Seminar hörte, war ich zugegebenermaßen auch nicht davon überzeugt.
Dass Illegalitäten existieren, war mir wohl bewusst. Jedoch dauerte es einige Zeit, bis ich nachvollziehen konnte, dass diese manchmal auch brauchbar, sprich: sinnvoll sind.
Doch dann erlebe ich vor drei Jahren etwas, das mich eines Besseren belehrte und das ich in dieser Podcastfolge deshalb gerne mit Ihnen teile.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Folge 060: Weshalb Abweichungen von Sollvorgaben auch sinnvoll sein können